Werden die vorgeschriebenen Emissionen des Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) eingehalten?
Die Emissionen aus dem BMHKW halten die strengen Vorgaben des 17. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ein.
Die Messstellen für die kontinuierlichen und wiederkehrenden Messungen befinden sich im Kamin. Die Erfassung und Protokollierung der Messwerte während des Betriebs des BMHKW erfolgt kontinuierlich (24 h pro Tag).
Alle Ergebnisse aus der Emissionsmessung werden archiviert und können der Genehmigungsbehörde damit jederzeit vorgelegt werden.