Kommt es bei der Verbrennung zu Beeinträchtigungen der Umwelt?

Die Rauchgasreinigung des BMHKW ist so ausgelegt, dass auch die Verbrennung von A IV-Altholz zu keinen unzulässigen Beeinträchtigungen der Umwelt führt. Außerdem ist der Anteil der Althölzer der Kategorie A IV vom Einsatz im BMHKW auf maximal 20% begrenzt.