Werden auch belastete Hölzer verbrannt?

Altholz wird je nach Schadstoffbelastung in die Klassen A I bis A IV eingeteilt. A I-Hölzer sind unbehandelte, schadstofffreie Hölzer, z.B. unbehandelte und unverschmutzte Paletten. Althölzer der Klasse A II sind verleimte, gestrichene, beschichtete, lackierte oder anderweitig behandelte Althölzer ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel z.B. Profilbretter ohne schädliche Verunreinigungen. Bei Sperrmüll wie Möbeln handelt es sich um Holz der Klasse A III, bei Gartenzäunen, Fensterrahmen und Außentüren oft auch um die Klasse A IV. Das ist auch der Grund, weshalb auf die A IV-Hölzer nicht komplett verzichtet werden kann. Sie sind in geringem Umfang Teil des privaten Sperrmülls und können nicht heraussortiert werden.